Dienstleistung

In unserem Hause sind 30 Mitarbeiter/-innen beschäftigt, davon sind 55% examiniertes Pflegepersonal, welches rund um die Uhr für unsere Bewohner zur Verfügung steht. Temporäre Kurzzeitpflege ist bei uns ebenso möglich, wie eine vollständige Dauerpflege.

Die Pflegekosten sind abhängig vom Pflegegrad und werden zum Teil von der Pflegekasse übernommen. Die Pflegekosten, die den maximalen Leistungsbetrag der Pflegekassen überschreiten, muss der Pflegebedürftige selbst tragen. In vielen Fällen besteht Anspruch auf aufstockende Leistungen der Sozialhilfe (Pflege- und Wohngeld).

Informationen erhalten Sie bei uns oder beim Kreis Borken unter: www.kreis-borken.de

Das Bestreben unseres Pflegeteams ist es, auf die individuellen Bedürfnisse unserer Bewohner einzugehen und sie in allen Lebenssituationen bestmöglich zu unterstützen und zu begleiten. Neben der pflegerischen und medizinischen Versorgung ist es unser Ziel, die Bewohner in ihrer Selbstständigkeit zu fördern und ihnen die Möglichkeit zu geben, am aktiven Leben teilzunehmen.

Bei Bedarf stehen uns Physiotherapeuten sowie Logo- und Ergotherapeuten unterstützend und beratend zur Seite.

Speziell geschultes Fachpersonal hilft bei Wundtherapie und Stomaversorgung. Ernährungsberatung, medizinische Fußpflege sowie regelmäßige Friseurbesuche können zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Kosten Heimplatz vollstationär ab 01.01.2020 Pflegegrad II – V

Summe Euro
Kosten Unterkunft
30,42 Tage/Monat x 17,26 €525,05 €
Kosten Verpflegung
30,42 Tage/Monat x 13,28 €403,98 €
Investitionskosten
30,42 Tage/Monat x 13,42 €408,24 €
Ausbildungsumlage
alt 30,42 Tage/Monat x 4,02 €122,23 €
neu 30,42 Tage/Monat x 1,16 €35,29 €
Einheitlicher Eigenanteil „Pflegebedingte Aufwendungen“575,97 €
Gesamt pro Monat2.070,76 €

Seit dem 01.02.2019 gelten neue Investitionskosten von voraussichtlich 20,54 Euro/tägl. Diese werden nachberechnet sobald der Bescheid über die Festsetzung vom LWL eingegangen ist. Die Investitionskosten würden sich demnach auf monatl. 624,82 Euro erhöhen.

Sozialleistungen wie z.B. Pflegewohngeld (bis zu 408,24 EUR bzw. 624,82 EUR/Monat), Hilfe zur Pflege in Einrichtungen oder Bekleidungsgeld können bei den entsprechenden Ämtern beantragt werden.

Informationen darüber erhalten Sie auch beim Kreis Borken.